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So kommen Sie zu Ihrem Recht:

..bei Versicherungen - Schaden
​
​und wie wir ihnen helfen können!
Schuldlos in einen Unfallschaden verwickelt.

Unfallschaden unverhofft.
Als die Werkstatt Ihres Vertrauens wünschen wir Ihnen selbstverständlich stets eine sichere und unfallfreie Fahrt.
Leider hat man das Verkehrsgeschehen aber nicht immer zu 100% selbst in der Hand und man wird dann schuldlos in einen Unfallschaden verwickelt.

Auch für diesem Fall empfehlen wir uns als
DIE WERKSTATT AN IHRER SEITE.
Denn jetzt heißt es, überlegt das Richtige zu tun, damit am Ende der Unfallschaden ganz beseitigt ist.
Die Tricks der Versicherungen.
Immer öfter erfahren wir, dass Versicherungen bei der Regulierung des Schadens Vorgehensweisen an den Tag legen,
welche zwar auf den ersten Blick entgegenkommend scheinen, aber letztlich nur darauf abzielen,
den Aufwand für die eintrittspflichtige Versicherung zu Lasten des Unfallgegners niedrig zu halten.
So sollte sich ein Geschädigter vor jeglichem Kontakt und vor vollmundigen Ankündigen einer Versicherung wie etwa "„Wir kümmern uns um Alles
und stellen Ihnen das reparierte Auto wieder vor die Haustüre“ in Acht nehmen.

Warum sollte die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung sich um den Schaden an Ihrem Fahrzeug kümmern? Doch wohl nur, um daraus selbst einen Vorteil zu ziehen. Niemand schenkt einem etwas und schon gar nicht die gegnerische Versicherung. Die gegnerischen Versicherungen wollen hierdurch lediglich das Reparatur geschehen in die Hand bekommen und am Aufwand der Schadensbehebung zu Ihren Lasten sparen.
Ihre Rechte als Geschädigter. Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Unfallschaden aus der Hand zu geben. Ganz im Gegenteil!
  • Sie bestimmen die gesamte Schadensbeseitigung.
  • Sie haben das Geschehen in der Hand.
  • Sie entscheiden über die Hinzuziehung eines Sachverständigen und Anwalts.
  • Sie entscheiden wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Die gegnerische Versicherung hat hier nichts zu bestimmen. Dennoch wird hier oft die Unerfahrenheit der Unfallbeteiligten in diesen Dingen schamlos ausgenutzt. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei einen unverschuldeten Unfallschaden dringend, folgende Punkte zu beachten:
  1. Nehmen Sie direkt nach dem Unfall mit uns Kontakt auf.
  2. Füllen Sie gleich am Schadenort diesen Unfallbericht aus.
  3. Weisen Sie Anrufe und Weisungen der gegnerischen Versicherung entschieden zurück.
  4. Schalten Sie immer einen Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Die Tricks der Versicherungen sind vielfältig. Sie benötigen im Fall der Fälle einen ehrlichen, fairen Partner an Ihrer Seite. Wir sind gerne die Werkstatt Ihres Vertrauens auch beim Unfallschaden und wünschen Ihnen vor allem:
  Allzeit Gute Fahrt!    
                                                                          Thomas Dausinger
                                                               *****Karosseriebaumeister*****
                                                                           



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Haftpflichtversicherung: Wie Kfz-Versicherer den Schaden kleinrechnen
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​Auszug von der ADAC Rechtsabteilung
 (kopie)                                   
​Alle vom Halter beauftragten Reparaturarbeiten dürfen laut ADAC bei freien Werkstätten durchgeführt  werden:

„Denn nach einer EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung,
müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt,
sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.“

Der Hersteller dürfe somit Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.

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.. bietet Ihnen noch viel mehr
#   3 Jahre Europa -Garantie
​#   alle Arbeiten nach Herstellervorschrift
#   Eintritt in die Herstellergarantie
#   Reparatur mit Original Ersatzteilen
#   Qualitätssicherung
#   Hochqualifizierte und gut geschulte
     Facharbeiter
#   Digitale Schadensaufnahme
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